Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025

Ab 2025 wird die Ausstellung elektronischer Rechnungen für alle B2B-Unternehmen gemäß dem Wachstumschancengesetz verpflichtend.

Die folgenden Fakten zur E-Rechnung sind für die Umstellung und Einhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen relevant:

  • Einführungspflicht
    Ab dem 01.01.2025 ist die Ausstellung von E-Rechnungen für alle B2B-Unternehmen auf Basis des Wachstumschancengesetzes verpflichtend.
  • Definition
    Die E-Rechnung ist eine Rechnung, welche in einem elektronischen, strukturierten und maschinenlesbaren Format ausgestellt und empfangen wird.
  • Standardformate
    Die E-Rechnung muss einem Standardformat nach EU-Norm entsprechen (z.B.: ZUGFeRD oder XRechnung).
  • Weitere Pflichtangaben
    E-Rechnungen müssen im Vergleich zu herkömmliche Rechnungen mehr Pflichtangaben enthalten.
  • Übergangsfristen:
    Unternehmen erhalten Übergangsfristen, um sich auf die Ausstellung und den Empfang von E-Rechnungen vorzubereiten.
  • Digitale Verarbeitung
    E-Rechnungen erlauben eine automatisierte und elektronische Bearbeitung ohne Medienbrüche.
  • Verbesserter Cashflow
    E-Rechnungen können durch die schnellere Verarbeitung von Zahlungen zu einem verbesserten Cashflow beitragen.

Unser Tipp: Wir empfehlen, dass Unternehmen rechtzeitig mit der Umstellung beginnen, ihre Prozesse genau analysieren und die Mitarbeiter entsprechend schulen.

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