Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025
Ab 2025 wird die Ausstellung elektronischer Rechnungen für alle B2B-Unternehmen gemäß dem Wachstumschancengesetz verpflichtend.
Die folgenden Fakten zur E-Rechnung sind für die Umstellung und Einhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen relevant:
- Einführungspflicht
Ab dem 01.01.2025 ist die Ausstellung von E-Rechnungen für alle B2B-Unternehmen auf Basis des Wachstumschancengesetzes verpflichtend. - Definition
Die E-Rechnung ist eine Rechnung, welche in einem elektronischen, strukturierten und maschinenlesbaren Format ausgestellt und empfangen wird. - Standardformate
Die E-Rechnung muss einem Standardformat nach EU-Norm entsprechen (z.B.: ZUGFeRD oder XRechnung). - Weitere Pflichtangaben
E-Rechnungen müssen im Vergleich zu herkömmliche Rechnungen mehr Pflichtangaben enthalten. - Übergangsfristen:
Unternehmen erhalten Übergangsfristen, um sich auf die Ausstellung und den Empfang von E-Rechnungen vorzubereiten. - Digitale Verarbeitung
E-Rechnungen erlauben eine automatisierte und elektronische Bearbeitung ohne Medienbrüche. - Verbesserter Cashflow
E-Rechnungen können durch die schnellere Verarbeitung von Zahlungen zu einem verbesserten Cashflow beitragen.
Unser Tipp: Wir empfehlen, dass Unternehmen rechtzeitig mit der Umstellung beginnen, ihre Prozesse genau analysieren und die Mitarbeiter entsprechend schulen.
Profitieren Sie vom digitalen Datenaustausch. Sprechen Sie uns als Ihre Kanzlei auf die Zusammenarbeit mit Unternehmen online an.